Problematik der Wahlsituation – Fakten und Zahlen

Am 18.Juli 2010 sind alle wahlberechtigten Bürger Hamburgs dazu aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Dies ist insofern eine besondere Situation, als das auch Wähler über diese Thematik abstimmen dürfen, die persönlich davon nicht betroffen sind, bzw. nicht mehr betroffen sind, z.B. wenn die eigenen Kinder bereits erwachsen sind und keine Schulen mehr besuchen. Zur Hamburgischen Bürgerschaftswahl 2008 waren 1.236.671 Personen wahlberechtigt. Zur Zeit gibt es  ca. 150.000 Schüler in Hamburg an den von der Schulreform betroffenen Schulformen, also der Grund-, Haupt- und Realschulen sowie der Gymnasien und Gesamtschulen.

Der Stimmzettel beinhaltet zwei Fragen, die man jeweils mit Ja oder Nein beantworten kann:

1) Stimmen Sie dieser Vorlage der Volksinitiative “Wir wollen lernen” zu?

2) Stimmen Sie dieser Vorlage der Bürgerschaft zu?

Ausgeschlossen von der Wahl sind die in Hamburg lebenden Ausländer, die pro Familie durchschnittlich sogar mehr Kinder im schulfähigen Alter haben, als die deutsche Bevölkerung. Hamburg ist das Bundesland mit dem höchsten Ausländeranteil (ca.15 %). Von Hamburgs Erstklässlern hat nahezu jedes zweite Kind einen Migrationshintergrund.

Problematisch kann man sehen, dass viele Menschen, die zu diesem Thema keine eigene Meinung haben und auch persönlich in keinster Weise betroffen sind, trotzdem das Recht dazu haben, über die Zukunft der Schulen und der Schüler in Hamburg zu entscheiden.

Das Quorum für den Volkentscheid ist wiefolgt durch die Volksgesetzgebung geregelt. Es muss mehr Ja- als Nein-Stimmen geben, d.h. es müssen mehr Stimmen abgegeben werden, die für die Volksinitiave “Wir wollen lernen” sind, als umgekehrt. Zudem müssen mindestens 20% der Anzahl der Wahlberechtigten bei der Bürgerschaftswahl 2008 für die Inititive stimmen, also mindestens 247.335 Personen.

Dies bedeutet, dass die Volksinitiave abgelehnt wird, wenn entweder weniger als 247.335 Personen für diese Initiative stimmen oder aber es insgesamt mehr Stimmen für die Schulreform, also für die Volksinitiative gibt. Die Schulreform würde dann, wie von der Bürgeschaft geplant, ab dem 01.August 2010 umgesetzt werden.

Hat die Initiative “Wir wollen lernen” Erfolg, bleibt alles beim Alten, d.h. die Schulreform würde nicht umgesetzt werden. Nachteilig wäre für die Eltern in diesem Fall jedoch, dass die Teile der Reform, die direkt nicht mit der Thematik “längeres gemeinsames lernen” und “Einführung der Primarschule” und “sechsstufiges Gymnasium” zusammen hängen, vorerst auch nicht umgesetzt werden.

Nachdem die Bürgerschaft der Stadt Hamburg bemerkt hat, wie erfolgreich das Volksbegehren gegen die Schulreform in Hamburg war, wurden am 3. März 2010 zahlreiche Änderungen in die Reform eingebracht, die augenscheinlich das Ziel haben, die Schulreform doch noch vor dem neuen Schuljahr gesetzlich zu regeln. Hierzu gehört auch die Änderung, dass das Elternwahlrecht nun doch nicht abgeschafft wird. Gerade dieser Entzug des Mitbestimmungsrecht hatte viele Eltern gegen die Schulreform aufgebracht.

Des Weiteren verknüpft man die Schulreform nun mir der Abschaffung des unter Schwarz/Gelb eingeführten Büchergelds. Pro Schuljahr und Schüler müssen zur Zeit noch 50 Euro Büchergeld an die Behörden überwiesen werden. Es handelt sich hierbei um eine Art Vermietgebühr.

Die Verknüpfung mehrerer Punkte wird von vielen Bürgern als ungerecht angesehen, da einige Wähler zwar gerne die Abschaffung des Büchergelds wünschen, aber im Prinzip gegen die Schulreform sind. Bei einem Mißerfolg der Schulreform würde die Entscheidung über die Abschaffung demnach vertagt.

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