Viele Menschen fragen sich, für wen man stimmen muss, wenn man dafür ist, dass das Elternwahlrecht bleibt.
Ob das eigene Kind nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium kommt, oder nicht, hängt zur Zeit theoretisch von den Eltern ab, da es zwar eine Empfehlung gibt, aber letzendlich die Eltern entscheiden, bei welcher Schulform das Kind angemeldet wird.
Hier gibt es aber einen Haken: Viele Schulen haben mehr Bewerber, als Plätze zur Verfügung stehen. Die Schule kann frei entscheiden, welche der Kinder, die sich beworben haben, zum neuen Schuljahr angenommen werden. Bei Schulen, bei denen es zu wenige Bewerber gibt, werden auch Kinder ohne Empfehlung für das Gymnasium gerne angenommen. Bei Gymnasien, die sich gut positioniert haben und “genug” Bewerbungen haben, kann es also passieren, dass man trotzdem nicht angenommen wird.
Wenn man aber bereit ist, das Kind auf ein weiter entferntes Gymnasium zu schicken, kann man die Schulform tatsächlich frei wählen. In der jetzigen Beobachtungsstufe (5. und 6. Klasse) soll der Wechsel der Schulform problemlos möglich sein. Seit der Verkürzung des Abiturs auf insgesamt 12 Jahre (8-jähriges Gymnaisum) ist es für Real- und Gesamtschüler wesentlich schwerer geworden nach einem oder zwei Jahren auf das Gymnasium zu wecheln, da das Lerntempo auf den Gymnasien angezogen ist.
Tatsächlich ist es auch so, dass viele Eltern die Fähigkeiten ihrer Kinder falsch einschätzen. In einigen Jahrgängen und Schulen mussten bis zu 50 % der Schüler das Gymnasium, aufgrund von zu schwachen Leistungen, wieder verlassen. Daher gab es den Ansatz, nicht mehr die Eltern, sondern die Lehrer nach der 6. Klasse entscheiden zu lassen, welche weitergehende Schulform vom Schüler besucht werden muss. Das Elternwahlrecht sollte den Eltern also genommen werden. Aufgrund von starken Protesten und dem Erfolg der Volkinitiative “Wir wollen lernen” wurde dieser Punkt der Refom im März 2010 revidiert. Somit hat die Stimmabgabe beim Volkentscheid keinen Einfluss mehr auf das Elternwahlrecht.